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Berufsbild

Schwerpunkte der Sozialbetreuung

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Auf Fach- und Diplomniveau gibt es verschiedene Spezialisierungen für Sozialbetreuerinnen und -betreuer. Das bedeutet, dass sie sich auf bestimmte Bereiche der Arbeit konzentrieren können. Hier sind die Ausbildungsschwerpunkte:

  1. Altenarbeit („A“): Diese Spezialisierung richtet sich darauf, ältere Menschen zu unterstützen und für ihre Bedürfnisse zu sorgen.

  2. Familienarbeit („F“): Diese Spezialisierung ist nur auf Diplomniveau verfügbar und konzentriert sich darauf, Familien in verschiedenen Situationen zu helfen und zu betreuen.

  3. Behindertenarbeit („BA“): Hier liegt der Fokus auf der Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen.

  4. Behindertenbegleitung („BB“): Diese Spezialisierung konzentriert sich speziell auf die Begleitung von Menschen mit Behinderungen.

Je nachdem, welchen Ausbildungsschwerpunkt Sozialbetreuerinnen und -betreuer gewählt haben, haben sie unterschiedliche Qualifikationen. Zum Beispiel haben diejenigen mit den Ausbildungsschwerpunkten A, BA und F nicht nur Kompetenzen in der Sozialbetreuung, sondern sind auch als Pflegeassistenz gemäß GuKG qualifiziert. Diejenigen mit dem Ausbildungsschwerpunkt BB und Heimhelferinnen haben zusätzlich die Berechtigung, grundlegende Versorgungsaufgaben durchzuführen, einschließlich der Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln.

Allgemeine Erklärung und Aufgaben der Fachsozialbetreuung

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Fach-Sozialbetreuerinnen und -betreuer sind qualifizierte Expertinnen und Experten, die sich darauf spezialisiert haben, die Lebenswelt von Menschen, die aufgrund von Alter, Behinderung oder anderen herausfordernden Lebenslagen benachteiligt sind, mitzugestalten. Sie verfügen über ein umfassendes Wissen zu den vielfältigen Aspekten eines Lebens unter Benachteiligung und sind in der Lage, eine breite Palette an Begleitung, Unterstützung und Hilfe anzubieten. Dies erstreckt sich von alltäglichen Herausforderungen bis hin zur Sinnfindung.

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Die Besonderheit dieses Berufs liegt nicht in einer hochgradigen Spezialisierung auf eng begrenzte Felder oder ausschließlich in der Pflege. Vielmehr zeichnet er sich durch die Bündelung aller Kompetenzen aus, die für eine umfassende, lebensweltorientierte Begleitung in den unmittelbaren Lebensbereichen der betroffenen Menschen erforderlich sind.

Fach-Sozialbetreuerinnen und -betreuer erfassen die spezifische Lebenssituation älterer, behinderter oder benachteiligter Menschen ganzheitlich und reagieren mit gezielten Maßnahmen auf individuelle Bedürfnisse. Dadurch leisten sie einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung oder Erhaltung der Lebensqualität, unterstützen die Schaffung eines für die Betroffenen lebenswerten sozialen Umfelds und tragen so dazu bei, dass diese Menschen ein würdevolles Leben führen können.

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Die Zusammenarbeit von Fach-Sozialbetreuerinnen und -betreuern erstreckt sich über alle Bezugspersonen der unterstützungsbedürftigen Menschen und alle betreuenden Stellen. Insbesondere kooperieren sie nach Bedarf mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Therapie, Medizin, Recht, Gesundheits- und Krankenpflege usw.

In ihrem beruflichen Selbstverständnis orientieren sich Fach-Sozialbetreuerinnen und -betreuer an allgemein anerkannten Grundsätzen der sozialen Betreuung, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen: Normalisierung der Lebensbedingungen, Integration und Selbstbestimmung.

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Fachsozialbetreuung - Altenarbeit

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Fach-Sozialbetreuerinnen und -betreuer mit Schwerpunkt Altenarbeit (A) haben einen vielfältigen Aufgaben- und Tätigkeitsbereich, der sowohl eigenverantwortliche Aufgaben als auch pflegerische Befugnisse nach dem GuKG umfasst, die auf ihrer Pflegeassistenz - Ausbildung basieren.

Im eigenverantwortlichen Bereich liegt der Fokus darauf, ältere Menschen möglichst umfassend zu begleiten, zu unterstützen und zu betreuen, sei es einzeln oder in Gruppen. Diese Tätigkeiten sind auf den Bedarf der Menschen abgestimmt und basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Dazu gehören:

  1. Präventive, unterstützende, aktivierende, reaktivierende, beratende, organisatorische und administrative Maßnahmen zur täglichen Lebensbewältigung.

  2. Eingehen auf körperliche, seelische, soziale und geistige Bedürfnisse und Ressourcen.

  3. Hilfen zur Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten für ein möglichst selbstständiges und eigenverantwortliches Leben im Alter.

  4. Individuelle Begleitung bei der Sinnfindung und Neuorientierung in der Lebensphase Alter.

  5. Unterstützung bei der psychosozialen Bewältigung von Krisensituationen.

  6. Entlastung, Begleitung und Anleitung von Angehörigen und Laienhelferinnen.

  7. Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen.

Diese Fachkräfte agieren somit ganzheitlich, um den individuellen Bedürfnissen älterer Menschen gerecht zu werden und ihre Lebensqualität im Alter zu fördern.

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Fachsozialbetreuung - Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung

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Fach-Sozialbetreuerinnen und -betreuer mit den Schwerpunkten Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB) sind in zentralen Lebensfeldern von Menschen mit Behinderungen tätig, wie Wohnen, Arbeit/Beschäftigung, Freizeit und Bildung. Ihre konkreten Aufgaben umfassen Anleitung, Anregung, Beratung, Assistenz, Förderung und gegebenenfalls Interventionen. Bei Bedarf übernehmen sie auch stellvertretend weitere Aufgaben.

Diese Fachkräfte verfügen über spezifische Kompetenzen in verschiedenen Bereichen:

  • Soziale Bedürfnisse: Unterstützung bei sozialen Kontakten, Förderung der Teilnahme am sozialen Leben sowie Begleitung in Fragen der Partnerschaft und Sexualität.

  • Beschäftigung/Arbeit: Interessensabklärung, Förderung und Training.

  • Freizeit: Gestaltung von Freizeitaktivitäten, Entspannung und Erholung, Förderung von Hobbys, Planung von Festen und Feiern.

  • Bildung – Persönlichkeitsentfaltung: Einsatz von musisch-kreativen Mitteln und Bewegung, Förderung von Wahrnehmung, Kreativität, Sinnesschulung und ästhetischer Bildung.

  • Kritische Lebensereignisse: Begleitung bei Krankheit, Trauer und Tod, mit dem Ziel der Sinnstiftung und Sterbebegleitung.

Fach-Sozialbetreuerinnen und -betreuer mit Schwerpunkt Behindertenarbeit (BA) übernehmen auch pflegerische Aufgaben gemäß ihrer Qualifikation als Pflegehelferinnen und Pflegehelfer gemäß GuKG. Hingegen leisten Fach-Sozialbetreuerinnen und -betreuer mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung (BB) Unterstützung bei der Basisversorgung, einschließlich der Hilfe bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln.

Für Fach-Sozialbetreuerinnen und -betreuer mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung stehen Beratung, Begleitung und Assistenz im Vordergrund, während Fach-Sozialbetreuerinnen und -betreuer mit Schwerpunkt Behindertenarbeit unterstützend tätig sind.

In Bereichen, die Diplom-Sozialbetreuerinnen eigenverantwortlich durchführen können, leisten Fach-Sozialbetreuerinnen und -betreuer Unterstützung und übernehmen Teilaufgaben.

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Allgemeine Erklärung und Aufgaben der Diplom Sozialbetreuung

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Diplom-Sozialbetreuerinnen und -betreuer führen alle Aufgaben aus, die auch von Fach-Sozialbetreuerinnen und -betreuern übernommen werden. Allerdings können sie dies aufgrund ihrer vertieften und wissenschaftlich fundierten Ausbildung sowie der erworbenen Kompetenzen bei der Verfassung einer Diplomarbeit mit höherer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit durchführen.

Über die unmittelbaren Betreuungsaufgaben hinaus nehmen Diplom-Sozialbetreuerinnen und -betreuer konzeptive und planerische Aufgaben zur Gestaltung der Betreuungsarbeit wahr. Sie verfügen über Kompetenzen in der Koordination und fachlichen Anleitung von Mitarbeitenden und Helfenden im Bereich der Sozialbetreuung.

Des Weiteren tragen Diplom-Sozialbetreuerinnen und -betreuer zur fachlichen Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebots ihrer Organisation oder Einrichtung bei. Sie leiten Maßnahmen und Prozesse der Qualitätsentwicklung, wie beispielsweise Reflexion und Evaluation unter Anwendung anerkannter Verfahren und Instrumente.

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Diplomsozialbetreuung - Altenarbeit

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Diplom-Sozialbetreuerinnen und -betreuer mit Schwerpunkt Altenarbeit (A) konzipieren und realisieren auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse eigenverantwortlich Projekte und Maßnahmen, die sie anschließend evaluieren. Ihre Kompetenzen erstrecken sich besonders auf folgende Bereiche – bei Bedarf in Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachleuten (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Physiotherapeutinnen und -therapeuten):

  1. Altersgerechte Umgestaltung der Wohnumgebung: Dazu gehört die Beratung über und Beschaffung von geeigneten Hilfsmitteln sowie die Organisation der dafür erforderlichen behördlichen und versicherungstechnischen Wege.

  2. Spezielle Animationsprogramme: Diese sind sowohl für Kleingruppen als auch Einzelpersonen konzipiert, um die motorischen Fähigkeiten durch gezielte Bewegungsübungen zu fördern.

  3. Förderung der Hirnleistungsfähigkeit: Durch spezielle Animationsprogramme werden Maßnahmen ergriffen, um die geistige Leistungsfähigkeit zu unterstützen.

  4. Anregung von Kommunikationsprozessen: In Kleingruppen und für Einzelpersonen werden Kommunikationsprozesse angeregt, um das soziale Klima unter den Bewohnern sowie zu den Pflegepersonen zu verbessern.

  5. Entwicklung von Strategien in Krisensituationen: Dies umfasst die Erarbeitung von Strategien für akute Krisensituationen wie den Tod von Angehörigen oder Mitbewohnern, Depression und Suizidgefährdung, Verwirrung und Desorientierung sowie Suchtproblematiken.

Die diplomierten Fachkräfte verfügen über methodische Kompetenzen, insbesondere in den Bereichen Validation, Kinästhetik und Biografiearbeit.

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Diplom Sozialbetreuung - Familienarbeit

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Diplom-Sozialbetreuerinnen und -betreuer mit Schwerpunkt Familienarbeit (F) sind oftmals im Rahmen mobiler Dienste tätig und führen ihre Betreuungsarbeit im privaten Umfeld von Familien oder familienähnlichen Lebensformen durch. Ihr Ziel ist es, den gewohnten Lebensrhythmus aufrechtzuerhalten und die Familie oder familienähnliche Gemeinschaft dabei zu unterstützen, schwierige Lebenssituationen zu überwinden.

Diese schwierigen Lebenssituationen können insbesondere sein:

  • Erkrankung eines Elternteils, eines Kindes oder eines anderen in der Familie oder familienähnlichen Verband lebenden Angehörigen.

  • Psychische Krisensituationen, wie Trennung, Scheidung, Tod von Angehörigen, Überforderung, Überlastung oder Ausfall der Betreuungsperson.

Diplom-Sozialbetreuerinnen und -betreuer mit Schwerpunkt Familienarbeit verfügen über die Qualifikation als Pflegehelferinnen und Pflegehelfer und setzen entsprechende Tätigkeiten um.

Die vielfältigen Aufgaben im Detail umfassen:

- Planung und Organisation des Alltags, einschließlich Zeitplanung, Haushaltskasse, Familienorganisation und Förderung einer gesunden Lebensführung.
- Haushaltsorganisation und -führung, wie beispielsweise Wohnungspflege, Wäschepflege und Zubereitung von Mahlzeiten, auch für Säuglinge und Kleinkinder.
- Altersspezifische Betreuung von Kindern und Jugendlichen, einschließlich Spiel- und Lernanimation sowie Hausaufgabenbegleitung.
- Anleitung, Beratung und Unterstützung der Betreuungspersonen von Familienangehörigen.
- Mitbetreuung von älteren, kranken oder behinderten Familienmitgliedern.
- Begleitung und Unterstützung bei der Bewältigung von Krisensituationen.
- Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sowie öffentlichen Stellen, Ämtern und Behörden.
- Zusammenarbeit mit dem Betreuungsteam und Einrichtungen der öffentlichen und freien Wohlfahrt im sozialen Umfeld, einschließlich Teilnahme an Helferkonferenzen und Vernetzungsgesprächen.

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Diplomsozialbetreuung - Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung

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Diplom-Sozialbetreuerinnen und -betreuer mit den Schwerpunkten Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB) entwickeln auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse eigenverantwortlich Konzepte und Projekte, die sie anschließend evaluieren. Ihre Kompetenzen erstrecken sich insbesondere auf folgende Maßnahmen:

  1. Eigenverantwortliche Durchführung der "Personenzentrierten Lebensplanung": Individuelle Lebensplanung steht im Fokus, um den Bedürfnissen und Wünschen der betreuten Personen gerecht zu werden.

  2. Eigenverantwortliche Anwendung aktuell anerkannter und wissenschaftlich fundierter Konzepte und Methoden der Basalen Pädagogik: Dazu gehören Basale Stimulation, Basale Kommunikation und Basale Aktivierung.

  3. Eigenverantwortliche Anwendung unterstützender, erweiternder und alternativer Kommunikationsmittel: Hierzu zählen Gebärden und Symbole unter Einsatz elektronischer Hilfsmittel.

Diplom-Sozialbetreuerinnen und -betreuer mit Schwerpunkt Behindertenarbeit nehmen pflegerische Aufgaben gemäß ihrer Qualifikation als Pflegeassistenz gemäß GuKG wahr. Im Gegensatz dazu leisten Diplom-Sozialbetreuerinnen und -betreuer mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung Unterstützung bei der Basisversorgung. Statt des pflegerischen Anteils im Qualifikationsprofil verfügen sie verstärkt und vertieft über Kompetenzen in Beratung, Begleitung und Assistenz. Dabei setzen sie insbesondere Maßnahmen und Projekte zur Integration in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Freizeit und Bildung um bzw. koordinieren diese.

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Quelle: sozialbetreuungsberufe (bund – länder), fassung vom 30.07.2021.pdf (bka.gv.at)

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